Weiterbildungsrichtlinien „Anerkannter Epithetiker der IASPE“

Vorwort

Grundvoraussetzung einer qualitativ hochwertigen epithetischen Versorgung, ist eine fundierte berufliche Ausbildung, die für den Aufgabenbereich Epithetik momentan international nicht einheitlich geregelt ist. Um ein international einheitliches Qualitätsniveau zu fördern, bietet die Internationale Gesellschaft für Chirurgische Prothetik und Epithetik (IASPE) ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm an.

Träger der Weiterbildungsrichtlinien zum „Anerkannten Epithetiker“ ist die IASPE. Laut Satzung ist deren Aufgabe die wissenschaftliche und praktische Förderung auf dem Gebiet der chirurgischen Prothetik und Epithetik.

Die Teilnahme an dieser Weiterbildung ist freiwillig. Wer an der strukturierten Weiterbildung teilnimmt, erhält nach erfolgreichem Abschluss von der IASPE ein Zertifikat als „Anerkannter Epithetiker“.

1. Aufgabenbereich

1.1. Aufgabe des Epithetikers ist die Herstellung von defektdeckenden Epithesen überwiegend im Kopf-Halsbereich teils aber auch in anderen Körperregionen. Zum Aufgabenbereich gehört darüber hinaus auch die Herstellung von Obturatoren und Resektionskörpern.

1.2. Die epithetische und defektprothetische Versorgung erfolgt nach einem schriftlichen Auftrag des Arztes oder Zahnarztes, in der Art und Umfang der zu erbringenden Leistung festgelegt sind.

2. Voraussetzung für die strukturierte Weiterbildung

2.1. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der strukturierten Weiterbildung ist eine bestandene Abschlussprüfung als Zahntechniker oder ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin.

2.2. Die Teilnahme an der strukturierten Weiterbildung ist an eine Mitgliedschaft in der IASPE
gebunden.

2.3. Weitere Voraussetzung ist ein 1-jähriges Praktikum (mindestens 20 Stunden/Woche).
Dieses Praktikum kann bei einem frei tätigen Epithetiker oder einer epithetisch tätigen
Klinik erfolgen. Der Bewerber muss sich selbst um eine Praktikumsstelle bemühen.

2.4. Nach Abschluss des Praktikums ist durch den frei tätigen Epithetiker oder die epithetisch
tätige Klinik die regelmäßige Teilnahme sowie die selbstständige Anfertigung unter Anleitung von mindestens 3 Epithesen zu bescheinigen und ein Abschlusszeugnis zu erstellen.
Weiterbildungsrichtlinie „Anerkannter Epithetiker der IASPE“

2.5. Der Kandidat-/in muss einen 1-tägigen Eignungstest in Theorie und Praxis mit anschließender Bewertung absolvieren.

3. Organisation

3.1. Die strukturierte Weiterbildung organisiert die IASPE. Vor Antritt der strukturierten Weiterbildung ist eine Anmeldung beim wissenschaftlichen Sekretär der IASPE erforderlich und nach
Bestätigung der Anmeldung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.

3.2. Die Anmeldungen zu den einzelnen Weiterbildungskursen erfolgt über die Homepage der
IASPE.

3.3. Detaillierte Informationen zur Durchführung der einzelnen Weiterbildungskurse geben die
jeweiligen Veranstalter.

3.4. Die Kosten der einzelnen Weiterbildungskurse werden von den jeweiligen Veranstaltern festgelegt und werden von den Teilnehmern selbst getragen.

3.5. Die Kurse zu den theoretischen und allgemeinen Grundlagen können, bis auf den Notfallkurs, nur als Paket gebucht werden. Der gesamte Paketpreis ist vor Antritt des ersten Kurses zu entrichten.

4. Inhalte der strukturierten Weiterbildung

4.1. Kurse zu den theoretischen und allgemeinen Grundlagen
4.1.1. Anatomische Grundkenntnisse und Defektarten
4.1.2. Ursachen und besondere Defektbedingungen: Fehlbildungen, Tumorchirurgie, Strahlentherapie, Brandverletzungen und Grundlagen der Hygiene
4.1.3. Werkstoffkunde und Implantatsysteme
4.1.4. Patientenführung
4.1.5. Notfallkurs (mindestens 2-tägig) Die Kurse 4.1.1., 4.1.2. und 4.1.3. sind in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren.

4.2. Praktische Weiterbildungskurse
4.2.1. Orbitaepithesen
4.2.2. Ohrepithesen
4.2.3. Nasenepithesen
4.2.4. Wangen- und Gesichtsepithesen
4.2.5. intraorale Defektprothetik
4.2.6. Hospitation an einer chirurgisch im Kopf-Halsbereich tätigen Klinik

Die praktischen Weiterbildungskurse können erst nach Abschluss der Kurse zu den theoretischen und allgemeinen Grundlagen gebucht werden. Die praktischen Weiterbildungskurse
sowie die Hospitation müssen jeweils mindestens 2 Tage umfassen.
Weiterbildungsrichtlinie „Anerkannter Epithetiker der IASPE“

5. Prüfung zum „Anerkannten Epithetiker der IASPE“

5.1. Voraussetzung zur Teilnahme am Prüfungsgespräch
5.1.1. Die Teilnahme am einjährigen Praktikum sowie an allen theoretischen und praktischen Weiterbildungskursen ist nachzuweisen.
5.1.2. Nachweis des Besuches von mindestens zwei Symposien der IASPE.

5.2. Anmeldung zum Prüfungsgespräch
5.2.1. Die Anmeldung zum Prüfungsgespräch ist unter Beifügung sämtlicher Unterlagen, einschließlich des Lebenslaufes schriftlich an den wissenschaftlichen Sekretär der IASPE zu senden.
5.2.2. Zur Anmeldung ist eine Fotodokumentation (in gebundener Form) über mindestens 6
selbst angefertigte Versorgungen in unterschiedlicher Defektlokalisation und Befesti-
gung vorzulegen, die nicht älter sind als 12 Monate. Dieses wird per eidesstattlicher
Erklärung durch den Prüfling schriftlich bestätigt.

5.3. Prüfungsgespräch
5.3.1. Vor dem Prüfungsgespräch ist die Prüfungsgebühr zu entrichten.
5.3.2. Zum Prüfungsgespräch sind 3 selbst angefertigte Epithesen (Modellsituation) aus den eingereichten Fällen mit unterschiedlicher Lokalisation und Befestigung mitzubringen. Gleichzeitig werden diese durch den Prüfling in einer Power-Point Präsentation (ca. 10 min.) vorgestellt.
5.3.3. Beim Prüfungsgespräch (ca. 30 – 45 min.) werden sämtliche Inhalte der strukturierten Weiterbildung geprüft.
5.3.4. Nach Abschluss des Prüfungsgespräches entscheidet die Prüfungskommission in Abstimmung mit dem Vorstand über die Vergabe des Zertifikates.

6. Zertifikat „Anerkannter Epithetiker der IASPE“

6.1. Das Zertifikat ist auf fünf Jahre befristet.

6.2. Für den Erhalt von Folgezertifikaten ist ein Antrag beim wissenschaftlichen Sekretär der
IASPE zu stellen.

6.3. Voraussetzung für die Folgezertifizierung ist die Mitgliedschaft in der IASPE sowie die regelmäßige Teilnahme an den Symposien der IASPE.

6.4. Darüber hinaus ist die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs (der IASPE oder einer
gleichwertigen Epithetikorganisation) erforderlich.

Für Teilnehmer der strukturierten Weiterbildung der IASPE und die bereits „Anerkannten Epithetiker der IASPE“ sind die jeweils gültigen Weiterbildungsrichtlinien sowie die Satzung der IASPE bindend und anzuerkennen. AG Weiterbildungsrichtlinien im Namen der Internationalen Gesellschaft für Chirurgische Prothetik und Epithetik (IASPE)